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Kein Täter werden: Wie das Präventionsprojekt arbeitet

Leerer, heller Beratungsraum mit zwei Sesseln, kleinem Tisch und Wasserglas
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Über sexuellen Kindesmissbrauch wird meist erst gesprochen, wenn er geschehen ist, im Strafverfahren oder in der Arbeit mit Betroffenen. Dann ist es zu spät. Das Präventionsprojekt „Kein Täter werden“ setzt früher an. Seit 2005 bietet es Jugendlichen und Erwachsenen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen, therapeutische Hilfe an, deren erklärtes Ziel der Kinderschutz ist. Entstanden ist es am Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité in Berlin, geleitet von dem Sexualmediziner Klaus M. Beier. Heute arbeiten im Präventionsnetzwerk 13 deutsche Standorte nach gemeinsamen Qualitätsstandards, ergänzt um ein Online-Angebot für Sachsen-Anhalt.

Was will das Projekt „Kein Täter werden“ erreichen?

Die Fachsprache nennt den Ansatz primäre Prävention: Sexueller Missbrauch an Kindern soll verhindert werden, bevor er überhaupt geschieht, und nicht erst seine Wiederholung. Damit richtet sich das Präventionsnetzwerk an das sogenannte Dunkelfeld, also an Personen, die der Justiz nicht bekannt sind. Gemeint sind etwa Männer und Frauen, die nie etwas getan haben, aber fürchten, es zu tun, ebenso solche, die bereits sexuelle Übergriffe begangen oder Missbrauchsabbildungen genutzt haben, ohne dass ein Verfahren läuft.

Der Grundgedanke ist schlicht. Eine solche sexuelle Präferenz sucht sich niemand aus. Für das Verhalten trägt man trotzdem die volle Verantwortung, und sexuelle Fantasien sind etwas anderes als Handlungen. So zielt die Therapie auf Verhaltenskontrolle; das Verlangen selbst wegzutherapieren, verspricht sie ausdrücklich nicht. Dass sich Hilfesuchende überhaupt melden, hängt an einer Voraussetzung, die Beier von Beginn an betont hat: Vertraulichkeit.

Worin unterscheiden sich Pädophilie und sexueller Kindesmissbrauch?

Im Alltag werden beide Begriffe oft in einem Atemzug genannt. Gleichzusetzen sind sie nicht, und der ganze Ansatz hängt an dieser Trennung. Pädophilie beschreibt eine sexuelle Ansprechbarkeit für den vorpubertären kindlichen Körper, Hebephilie eine Ansprechbarkeit für Mädchen und Jungen, deren Körper bereits erste Pubertätsmerkmale zeigt. Sexueller Kindesmissbrauch dagegen ist eine Handlung und nach den §§ 176 bis 176e StGB strafbar; als Kinder gelten dabei Personen unter 14 Jahren.

Neigung (Pädophilie, Hebephilie)Handlung (sexueller Kindesmissbrauch)
Was es istsexuelle Präferenz, nicht frei gewähltHandlung an oder vor einem Kind
Rechtliche Lagenicht strafbarstrafbar nach §§ 176–176e StGB
Missbrauchsabbildungen (juristisch: kinderpornografische Inhalte)Herstellung, Besitz, Verbreitung strafbar (§ 184b StGB)
Ansatz der PräventionVerhaltenskontrolle, TherapieStrafverfolgung, Opferschutz

Nicht jeder Missbrauch geht auf eine pädophile Neigung zurück. Die Fachleute des Netzwerks verweisen auf Studien, die bei Verurteilten je nach Methode in etwa 40 bis 50 Prozent der Fälle eine pädophile oder hebephile Neigung finden; bei den übrigen gilt der Übergriff eher als Ersatzhandlung. Umgekehrt führt die Neigung nicht zwangsläufig zu einer Straftat. Wie viele Männer betroffen sind, lässt sich nur schätzen: Beier und von Heyden (2025) gehen von etwa einem Prozent aus, eine bevölkerungsrepräsentative Erhebung für Deutschland gibt es bislang nicht. Ein Therapieangebot erreicht also nur einen Teil derer, von denen Gefahr ausgeht. Der Rest bleibt Aufgabe von Justiz und Jugendhilfe.

Wie läuft die Teilnahme ab?

Infografik: Ablauf im Präventionsnetzwerk vom Erstkontakt über Diagnostik und Therapie bis zur Nachsorge
Vom ersten Kontakt bis zur Nachsorge: die Stationen der therapeutischen Hilfe im Netzwerk.

Der Weg in die Therapie ähnelt sich überall im Netzwerk. Details regelt jeder Ort selbst:

  1. Kontakt per Telefon, E-Mail oder Formular, auf Wunsch unter einem Pseudonym.
  2. Erstgespräch und Diagnostik, in dem geklärt wird, welche Unterstützung passt.
  3. Psychoedukation, mancherorts in der Gruppe und schon während der Wartezeit.
  4. Therapie, überwiegend in der Gruppe mit wöchentlich zwei Stunden, teils einzeln mit einer Stunde pro Woche; meist dauert sie ein bis zwei Jahre.
  5. Nachsorge nach dem Abschluss.

Medikamente, die sexuelles Verlangen dämpfen, kommen nur auf Wunsch und als Ergänzung zur Psychotherapie hinzu. Den Ausdruck „chemische Kastration“ halten die Behandelnden für irreführend, weil die Wirkung nach dem Absetzen nachlässt. Eine Grenze gibt es. Während eines laufenden Ermittlungs- oder Strafverfahrens ist keine Teilnahme möglich, ebenso wenig unter Bewährung oder Führungsaufsicht.

Ist das Angebot kostenlos, und was bedeutet die Schweigepflicht?

Die Therapie kostet die Teilnehmenden nichts, unabhängig davon, ob und wie sie versichert sind; die Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen. Die eigene Kasse erfährt nicht, wer teilnimmt; abgerechnet wird in der Regel über eine PIN statt über Name und Adresse. Die Behandelnden unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB, für zurückliegende Straftaten besteht keine Anzeigepflicht.

Das mag verharmlosend klingen. Doch nur wer offen über Vergangenes sprechen kann, lässt sich auf die Arbeit an seinen Risiken ein. Der Kinderschutz hat dabei Vorrang: Besteht akute Gefahr für ein Kind, suchen die Behandelnden zunächst gemeinsam mit der Person nach Wegen, es zu schützen, und können sich anonym von einer Kinderschutzfachkraft beraten lassen. Reicht das nicht, wird das Jugendamt informiert. Bei dringender Gefahr geschieht das sofort. Dass Scham und Angst vor Ächtung viele davon abhalten, Hilfe zu suchen, ist aus der Forschung zum Stigma psychischer Erkrankungen bekannt; hier hat es unmittelbare Folgen für den Kinderschutz.

Wie gut ist die Wirksamkeit belegt?

Hier liegt der empfindlichste Punkt. Das Netzwerk geht auf seiner Website erstaunlich offen damit um und nennt die schwachen Stellen selbst (Quellen am Ende des Beitrags):

  • Für Menschen mit früheren Sexualstraftaten zeigt eine Metaanalyse (Gannon und Kollegen, 2019), dass spezialisierte Behandlung erneute Sexualstraftaten im Mittel um etwa ein Drittel senkt. Ob das auf freiwillig Hilfesuchende übertragbar ist, ist nicht belegt.
  • In Studien des Netzwerks, darunter die Berliner Pilotstudie von Beier und Kollegen (2015), sanken Risikofaktoren während der Therapie, die Stichproben sind jedoch klein und meist ohne zufällig zugeteilte Vergleichsgruppe.
  • Eine Nachauswertung der Berliner Pilotdaten durch Andreas Mokros und Rainer Banse (Journal of Sexual Medicine, 2019) fand keinen gesicherten Unterschied zur Wartegruppe.
  • In Nachbefragungen berichteten 2 von 26 Männern, die früher Übergriffe begangen hatten, von erneuten Vorfällen. Alle diese Angaben beruhen auf Selbstauskünften, die manches verschweigen oder beschönigen können.
  • Kritiker wie Thomas Schlingmann (2015) bemängelten eine hohe Abbruchquote; Andrej König wandte im selben Jahr ein, das negativ formulierte Therapieziel könne selbst stigmatisieren.

Die Bundesregierung schrieb 2025, erste Zwischenergebnisse deuteten auf positive Effekte hin; für eine fundierte Beurteilung sei die Datenlage aber noch zu dünn. Eine unabhängige Evaluation durch die TU Chemnitz läuft, der Abschlussbericht wird für Ende 2026 erwartet. Bis dahin bleibt ein gemischtes Urteil. Der Ansatz ist gut begründet. Sein Nutzen für den Kinderschutz ist aber noch nicht mit der Strenge gemessen, die ein so sensibles Feld verlangt.

Hände auf einem aufgeschlagenen Notizbuch mit Stift, daneben eine Tasse Tee und eine Sukkulente
Gemessen wird bislang vor allem über Selbstauskünfte; eine unabhängige Evaluation läuft.

Wer finanziert das Netzwerk, und auf welcher Rechtsgrundlage?

Über zwei Jahrzehnte hat sich die Finanzierung mehrfach verschoben:

ZeitraumFinanzierung
2005–2008VolkswagenStiftung (Start in Berlin)
2008–2018Bundesministerium der Justiz für den Berliner Standort, Länder für weitere Standorte
2016Bundestag beschließt die Finanzierung über die Krankenkassen
seit 2018Modellvorhaben nach § 65d SGB V, gefördert vom GKV-Spitzenverband
2025Verlängerung der Förderung bis 31.12.2027

Nach Angaben des Netzwerks fördern die Krankenkassen die Modellvorhaben derzeit mit insgesamt fünf Millionen Euro im Jahr. München, Regensburg und das Online-Angebot in Sachsen-Anhalt finanzieren die jeweiligen Landesregierungen. § 65d SGB V schützt zugleich die Anonymität der Teilnehmenden. Was nach 2027 geschieht, ist offen. Angestrebt wird eine dauerhafte Regelung. Der Gesetzgeber hat damit eine Lücke anerkannt: Das Strafrecht schützt die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern erst, wenn schon etwas geschehen ist, während die Gesundheitsversorgung vorher ansetzen kann (mehr zum Grundgedanken der Selbstbestimmung über den eigenen Körper).

Der Bedarf ist erheblich. Seit Beginn der Zählung verzeichnet das Netzwerk 22.030 Kontaktaufnahmen, 7.696 abgeschlossene Diagnostiken und 2.722 begonnene Therapien; zum Jahresende 2025 waren 666 Menschen in Therapie, Beratung oder Nachsorge. Seit 2014 gibt es zudem ein gesondertes Angebot für Jugendliche.

Wo finden Betroffene und Angehörige Hilfe?

Hilfe gibt es für zwei sehr unterschiedliche Gruppen. Beide brauchen verlässliche Adressen.

Für Personen mit pädophiler oder hebephiler Neigung: Die Standortsuche auf der offiziellen Seite von „Kein Täter werden“ führt zur nächsten Anlaufstelle. Angehörige können sich dort ebenfalls melden, auch bei bloßem Verdacht und ohne ihren Namen zu nennen.

Für Betroffene von sexualisierter Gewalt und alle, die sich um ein Kind sorgen:

  • Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530, kostenfrei und anonym, Mo, Mi, Fr 9–14 Uhr und Di, Do 15–20 Uhr. Online-Beratung über „Schreib-Ollie“. Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch nennt außerdem Fachberatungsstellen vor Ort.
  • Jugendämter beraten und greifen ein, wenn ein Kind gefährdet ist.
  • Bei akuter Gefahr: Polizei unter 110.
  • In seelischen Krisen: TelefonSeelsorge, rund um die Uhr unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222.

Opferschutz und Therapie für potenzielle Täter schließen einander nicht aus. Jede Therapie, die einen Übergriff verhindert, erspart einem Kind eine Erfahrung, deren Folgen oft ein Leben lang nachwirken. Genau daran muss sich das Projekt messen lassen. Die Evaluation der TU Chemnitz, angekündigt für Ende 2026, wird dafür die erste belastbare Grundlage liefern.

Quellen

  • Kein Täter werden: Fragen und Antworten, Hilfesuchende, Statuszahlen (kein-taeter-werden.de, abgerufen am 02.11.2026)
  • Beier, K. M. u. a. (2015): The German Dunkelfeld Project: A Pilot Study to Prevent Child Sexual Abuse and the Use of Child Abusive Images. The Journal of Sexual Medicine 12 (2), 529–542, doi:10.1111/jsm.12785
  • Mokros, A.; Banse, R. (2019): The „Dunkelfeld“ Project for Self-Identified Pedophiles: A Reappraisal of its Effectiveness. The Journal of Sexual Medicine 16 (5), 609–613, doi:10.1016/j.jsxm.2019.02.009
  • Gannon, T. A. u. a. (2019): Does specialized psychological treatment for offending reduce recidivism? Clinical Psychology Review 73, 101752, doi:10.1016/j.cpr.2019.101752
  • Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch: Hilfe-Telefon (hilfe-portal-missbrauch.de, abgerufen am 02.11.2026)

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