Finanzen

Berufshaftpflichtversicherung: Das sollten Versicherte wissen

Die Berufshaftpflicht ist eine wichtige Absicherung für Berufstätige in der Selbstständigkeit
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In der Versicherungsbranche gibt es selbstverständlich nicht nur für den Privatbereich alle möglichen Absicherungen, sondern auch die so genannten Gewerbeversicherungen. Diese kann der Versicherte in seiner Eigenschaft als Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer abschließen.

Auch bei verschiedenen Berufen kann eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung aus diesem Bereich von Vorteil sein. Für manche Berufsgruppen wie beispielsweise Zwangsverwalter oder Rechtsanwälte ist die Berufshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Grundsätzlich muss man die Berufshaftpflichtversicherung außerdem von der Betriebshaftpflichtversicherung abgrenzen.

Während die Betriebshaftpflichtversicherung lediglich Ansprüche versichert, die durch Personenschäden oder Sachschäden entstehen, geht die Berufshaftpflichtversicherung laut Versicherungsriese noch etwas weiter. Sie schließt zusätzlich Ansprüche ein, die aufgrund des speziellen Berufes entstehen können. Da nahezu jeder Beruf auch spezielle Risiken mit sich bring (z.B. beim Kraftfahrer), bei dem außerdem noch die Autoversicherung bzw. LKW-Versicherung eine wichtige Rolle spielen sollte.

Vor Ansprüchen dritter zuverlässig schützen

Im Gegensatz zur Betriebshaftpflichtversicherung schützt die Berufshaftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer vor Ansprüchen Dritter, die aufgrund von Vermögensschäden entstehen. Personen- und Sachschäden sind allerdings durch die Berufshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Es geht hier tatsächlich um die reinen Schäden am Vermögen der jeweils betroffenen Person.

Neben der Schadensregulierung übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung auch die Aufgabe, die Ansprüche des Geschädigten zu untersuchen. Sollten dessen Forderungen als nicht berechtigt eingestuft werden, wird die Versicherung die Kostenübernahme im Sinne des Versicherten verweigern. Das kann die Versicherung allerdings auch dann tun, wenn selbst der Versicherte der Meinung ist, dass die Schadenersatzforderung berechtigt sei.

Grundsätzlich ist die Berufshaftpflichtversicherung für einige Berufsgruppen fast unerlässlich. Beispielsweise weil die Selbstständigen und Freiberufler aus rechtlicher Sicht bei einem verursachten Schaden nicht nur mit ihrem Geschäftsvermögen, sondern außerdem mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.

Die meisten Schäden innerhalb der Berufshaftpflicht entstehen infolge von Beratungsfehlern. Daher zählen besonders Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Versicherungsmakler und selbstständige Vermögensberater zu den Berufsgruppen, die am häufigsten die Dienste einer Berufshaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen müssen. Der Schaden wird seitens der Versicherung auch nur dann ersetzt, wenn dem Versicherten weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Insbesondere bei möglichen Beratungsfehlern ist es mit der Beweispflicht in die eine oder andere Richtung oftmals schwierig. Das kommt daher, da viele Beratungen nur mündlich stattfinden und selten schriftlich dokumentiert werden. Aus diesem Grund gehen besonders Versicherungsvermittler und Vermögensberater vermehrt dazu über, ein Protokoll über das stattgefundene Beratungsgespräch anzufertigen.

Wichtig: Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht, einen Schadensfall sofort der Versicherung zu melden, sobald er davon Kenntnis genommen hat.

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